By Jonas, 19 Dezember, 2011
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Bioland-Richtlinien  der Krautgärten der Stadtgüter München (SGM) :

Hier im Forum gesammelte Links zu Bio-Bezugsquellen:  -->Link

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Regeln der -->Krautgärten der Stadtgüter München (SGM)  kurz zusammengefasst :

 

  1. Dünger : immer -->am SGM-Krautgarten-Telephon anrufen und fragen 
    nur der beim Jungpflanzenverkauf erhältliche Dünger, wg. Dokumentationspflicht .
     
  2. Erde : immer -->am SGM-Krautgarten-Telephon anrufen und fragen
    (wg. Richtlinien/Schadstoffkontrolle; einzelne bereits nachgefragte: s.u.)
     
  3. Saatgut : Tütchen: EU-Bio-Siegel/Öko-Kontrollstelle muss vorhanden sein (s.u.)
    ( Dokumentationspflicht ; Bioland favorisiert Bioland (oder Demeter, Naturland))
     
  4. Jungpflanzen : Topf/Ettikett: EU-Bio-Siegel/Öko-Kontrollstelle muss vorhanden sein
    ( Dokumentationspflicht ; Bioland favorisiert Bioland (oder Demeter, Naturland), s.u.)
     
  5. Pflanzenschutz : immer -->am SGM-Krautgarten-Telephon anrufen und fragen
    (wg. Bioland-Betriebsmittelliste und weil Indikation notwendig)
     
  6. Pflanzenstärkung : immer -->am SGM-Krautgarten-Telephon anrufen und fragen
    (wg. Bioland-Betriebsmittelliste und weil Indikation notwendig)
    -

SGM-Krautgarten-Telephon : -->Link (lieber zu oft anrufen als zu wenig).

Siehe auch Bio-Bezugsquellen : -->Link

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Details (von -->SGM-Informationsveranstaltungen / Anrufe am SGM-Krautgarten-Telephon):

Dünger : Nur der beim Jungpflanzenverkauf erhältliche Dünger, wegen Dokumentationspflicht . Ausserdem gelten die Bioland Dünger-Mengenbeschränkungen, siehe Dünger-Vortrag der -->SGM-Infoveranstaltungen ( -->Link zum PDF ).
Die Dünger-Produktzulassungen müssen einzeln und jedes Jahr neu am -->SGM-Krautgarten-Telephon nachgefragt werden (jährliche regionale Bioland-Betriebsmittelliste, nicht online verfügbar), ggf. erfolgt von dort auch Anfrage bei Bioland selbst.

Siehe -->unten  für einige Produkte, die 2013 für Bioland zugelassen sind.

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Erde muss gemäß BIOLAND-Betriebsmittelliste zugelassen sein. Bioland ist im allgemeinen strenger als EU-Bio, d.h. immer beim -->SGM-Krautgarten-Telephon nachfragen, auch wenn eine FiBL-Zulassung für das Produkt existiert.

Bereits am SGM-Krautgarten-Telephon nachgefragte Erden (Siehe auch -->Bio-Bezugsquellen ):

  • lose Bio-AWM-Erde der Stadt München ist zugelassen
    (Achtung, es gibt auch eine lose Nicht-Bio-Variante und die Beutel sind nicht zugelassen!).
  • torffreie "Ökohum Bio-Universalerde" und "Ökohum Bio-Anzuchterde" sind zugelassen
    (Achtung es gibt auch nicht zugelassene Erden von der Firma Ökohum!)
    Ökohum ist teuerer als die AWM-Bio-Erde, die man aber nur ab 100kg kaufen kann.

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Jungpflanzen und Saatgut müssen das EU-Bio-Siegel oder die Öko-Kontrollstelle auf dem Saatgut-Tütchen bzw. Jungpflanzen-Topf/Ettikett tragen. Beispiel für eine Öko-Kontrollstelle: "DE-ÖKO-007". Bioland favorisiert Jungpflanzen und Saatgut gemäß Bioland, Demeter, Naturland: Bioland ist im allgemeinen strenger als EU-Bio. Siehe auch -->Bio-Bezugsquellen .
Das eingesetzte Saatgut muss dokumentiert werden, siehe Formular des Gutes Riem.

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Pflanzenschutz/Pflanzenstärkung : Details siehe unten.

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Bio-Landwirtschaft:

    Ökologische Landwirtschaft:
    http://www.oekolandbau.de
    Links zu Bio-Anbauverbänden und Saatgut-Initiativen
    http://www.dreschflegel-verein.de/links  
    Bio-Siegel  (deutsch (alt) und europäisch (neu))
    http://www.bio-siegel.de/
    Siegel/Label-Informationen (Bio, Holz, Bauen, ...)
    http://www.label-online.de

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BIOLAND-Label:  http://www.bioland.de  (strenger als EU-Bio, s.u.).

EU-Bio-Siegel (rechts das alte deutsche, links das neue EU-Siegel):  http://www.bio-siegel.de

Jonas

vor 14 years 3 months

Ich wollte am Krautgarten-Telephon wissen, ob man Schachtelhalmjauche zur Vorbeugung gegen Mehltau verwenden darf:

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laut den Richtlinien ja (auch das Hausmittel Molke/Milch sprühen ist anscheinend zugelassen, vermutlich sollte es aber dann Bioland-Milch sein? Das müsste man beim Krautgarten-Telephon noch nachfragen), aber man muss trotzdem nachfragen, siehe unten :

"10.2.2.1 Allgemein zugelassene Mittel

...

- Kräuterauszüge

- Kräuterjauchen und -tees (z. B. Brennnessel, Schachtelhalm, Zwiebel, Meerrettich, Rainfarn) 

- ...

- Milch- und Molkeprodukte

... "

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Vom Gut Riem (Krautgarten-Organisation) bekam ich auch noch folgende Informationen zu Pflanzenstärkungsmitteln und Pflanzenschutzmitteln (bitte immer nachfragen, s.u.):

(Hervorhebung {bzw. Ergänzung} von mir):

"... bei Schachtelhalmabsud und Milch handelt es sich um den Einsatz eines Pflanzenstärkungsmittels. Pflanzenstärkungsmittel sind keine Pflanzenschutzmittel. Es darf keine direkte Schutzwirkung gegen Schadereger gegeben sein - in diesem Falle wären es Pflanzenschutzmittel. Sie {die Pflanzenstärkungsmittel}  dienen der Vorbeugung von Krankheiten und der allgemeinen Stärkung von Pflanzen, Unterstützung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte etc.   Es gibt mittlerweile auch sehr viel Anbieter für diese Mittel, die auf der Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelistet werden. > http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel... Die Anwendungsgebiete, Erfahrungswerte etc.sind dort nicht hinterlegt, allerdings gibt es auf der Seite des BVL einen Hinweis auf Forschungsergebnisse.    Übrigens sind auf der Seite des BVL auch die aktuell zugelassenen PSM aufgeführt.   Bitte trotzdem bei möglicher Anwendung vorher an mich {Gut Riem} wenden, da nicht alle {allgemein zugelassenen Pflanzenstärkungs-Mittel} bei BIOLAND einsetzbar sind . ... " und später als Zusatz (8.5.2012): auch die Pflanzenstärkungsmittel brauchen eine Indikation: auch dafür immer beim Krautgarten-Telephon nachfragen. --- Siehe die Krautgarten-Kontakt/Telephon-Daten -->Link

Jonas

vor 13 years 9 months

Hier Links zu konkreten Antworten der Krautgarten-Organisation, was zulässig ist (Nachfrage muss aber jedes Jahr für jedes Produkt wiederholt werden, die Betriebsmittel-Listen und die Richtlinien können sich jedes Jahr ändern):

-->Ameisenöl  

-->Dünger1   -->Dünger2

Beim zweiten Jungpflanzenverkauf 2013 wurde vom Gut Riem verkauft :

Kraut-Wiggerl

vor 13 years

Darstellung der Situation für die privaten Krautgärten (Stand 2012):

wir haben mit dem Kontrakt ein Blatt zum ökologischen Gärtnern bekommen, das eher allegemein gehalten war. Also z.b. verbot von mineralischen Düngern ('Kunstdüngern') - wobei wir persönlich überhaupt gar nix zusätzlich gedüngt haben übers Jahr - ; Verbot von Pflanzenschutzmitteln usw.... Die Bioland-Richtlinien wurden nicht explizit erwähnt

Problem: Es wurde nicht ausdrücklich erwähnt, daß Setzlinge Bio-zertifiziert sein müssen, im Gegenteil wurde auf Gärtnereien in der Nähe mit Verkauf aufmerksam gemacht, die wohl Nicht-Bio-Jungpflanzen im Sortiment hatten. Ich denke, daß die Mehrheit auf unserem Feld auch solche Pflanzen nachgesetzt hat.

Jonas

vor 13 years

Schade. Da hilft wohl nur Informationsarbeit bei den Mitgärtnern und Lobbyarbeit bei den Betreibern ...

Ich bin froh, dass das bei den Krautgärten der städtischen Güter vertraglich streng geregelt ist und dass Vertragsbrüche (Verwendung von Mineraldünger, Pestiziden, Blaukorn, nicht-Bio-Saatgut, nicht-Bio-Jungpflanzen und nicht-Bio-Erde, ...) streng geahndet werden: sofortige Kündigung der Parzelle, Ausschluss für mehrere Jahre.

Kraut-Wiggerl

vor 13 years

der Ausschluß von Kunstdüngern, Pestiziden ... ist mir auch wichtig, das kann man allerdings auch kontrollieren am Feld. die Verwendung von Saatgut und Erde beim Vorziehen dürfte aber schwer zu kontrollieren sein ...

Jonas

vor 13 years

Das ist bei uns zum Glück nicht so ein wichtiges Thema, da wir SGM-Krautgärtner ja eine Erstbepflanzung bekommen und zwei einen Bio-Jungpflanzenverkäufe haben (bei der Parzellenübergabe für wärmeliebende Pflanzen) und später noch mal für die Nachbepflanzung. Viele säen ihre Bohnen usw. einfach direkt in den Acker und da ist ja auch eine gewisse Sozialkontrolle ... und die wirkt auch (es gab Beispiele). 

Ansonsten denke ich, dass man mit Stichprobenuntersuchungen im Zweifelsfall schon was feststellen kann. Rückstände von gebeiztem nicht-Bio-Saatgut, Mineraldünger und Pestizide (im Saatgut und den Jungpflanzen und in der Erde) lassen sich messen.

Im Biolandbau brauchen wir die Gifte nicht, weil durch diverse Massnahmen Bodenleben, Widerstandsfähigkeit, Nützlinge, usw. gefördert werden. Z.B. sind Marienkäfer-Larven grosse Blattlaus-Vertilger, usw. Siehe unten, was diese Gifte so bewirken: man isst die Gifte des konventionellen Saatgutes mit, wenn man das einsetzt.

Davon abgesehen sind diese Gifte im Bioland-Anbau und  für die SGM-KrautgärtnerInnen schlicht verboten (sei es direkt oder im Saatgut oder Jungpflanzen oder der Erde). Jeder SGM-Krautgärtner hat das unterschrieben und muss sich daran halten. Ich selber bin bei den SGM-Krautgärten nur dabei, weil es Bioland ist: ich will kein Gift auf dem Teller und in der Umwelt. 

-->Bezugsquellen für Bio-Saatgut, Bio-Jungpflanzen, Bio-Erde, ...

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Hazard pictogram

Info über Gifte in konventionellem Saatgut

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http://de.wikipedia.org/wiki/Imidacloprid

Imidacloprid kann zur  Saatgutbeizung  bei  Zucker-  und  Futterrüben , Getreide,  Kartoffeln Mais Zwiebeln  und dem  Ölkürbis  eingesetzt werden.

...

Imidacloprid ist giftig für  Vögel , die letale  Dosis  für Kanarienvögel und Tauben liegt im Bereich von 2550 mg/kg Körpergewicht. Wenn Vögel gebeiztes Saatgut von den Feldern aufpicken, besteht für sie die Gefahr akuter Vergiftungen.

...

Der Wirkstoff wird in der Umwelt nur langsam abgebaut. Die Abbaugeschwindigkeit ist von der Intensität des  Bodenlebens  abhängig. Bei einer Untersuchung war auf bewachsenem Boden innerhalb von 48 Tagen die Hälfte des ausgebrachten Imidacloprids zersetzt, auf unbewachsenem Boden war dieser Zustand erst nach 190 Tage n erreicht.

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http://www.taz.de/Bienen-und-Pflanzengifte/!113676/

... Eine umstrittene Gruppe von Insektengiften kommt mit zwei aktuellen Studien weiter unter Beschuss: Sowohl Forscher der Universitäten von Dundee als auch von Newcastle attestieren den Neonikotinoiden, dass sie die Nerventätigkeit der Bienen schädigen .

Die Pestizide werden von den Bauern als effektive Schädlingskiller sowohl gegen Fraß am Saatgut als auch später an den Pflanzen geschätzt. ...

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http://www.pan-germany.org/deu/~news-1246.html

Untersuchungen belegen, dass Beschäftige in Gärtnereien und ihre Kinder vermehrt unter Fruchtbarkeitsstörungen und Missbildungen der Geschlechtsorgane leiden. Bei Kindern von Gärtnerinnen, die hohen Pestizidbelastungen ausgesetzt waren, gibt es häufig Schädigungen der Hoden und ihrer Funktionen. Das zeigen aktuelle Vergleichsstudien aus Dänemark. Ähnliche Befunde von genitalen Missbildungen bei Jungen, deren Familien direkten Kontakt mit Pestiziden haben, liegen aus Brasilien und Spanien vor. Diese und weitere Untersuchungsergebnisse hat das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. in der Studie "Endokrine Wirkung von Pestiziden auf Landarbeiter und auf Beschäftigte in Gewächshauskulturen und Gärtnereien" zusammengetragen und bewertet.

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Hinweise von einer Website eines Herstellers von gebeiztem Saatgut :
(Hervorhebungen ausserhalb der Überschriften hinzugefügt):

http://www.rapool.de/index.cfm/nav/61/article/3110.html

Allgemein
Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. Es ist von Kindern, Nutz- und Wildtieren fernzuhalten. Saatgutsäcke müssen vorsichtig gehandhabt werden. Kontakt über Haut und Atemwege vermeiden. Hände und nackte Hautstellen sind vor dem Essen und nach der Arbeit zu waschen.

Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen , sowie beim Einfüllen von gebeiztem Saatgut in die Sämaschine zusätzlich partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz tragen. Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen . Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das behandelte Saatgut ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken .
Das behandelte Saatgut ist sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).

Vor der Saat
Beim Öffnen der Saatgutsäcke und Füllen der Sämaschine ist die Entwicklung von Staub zu vermeiden.

Staub vom Boden der Saatgutsäcke darf nicht in die Sämaschine gefüllt werden. Behandeltes Saatgut darf nicht mit zusätzlichen Produkten behandelt werden. Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben , deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatfläche befinden.
Bei der Berechnung der richtigen Saatstärke ist das TKG zu beachten. Der Feldaufgang kann je nach Bodenzustand, Ablagetiefe, Witterung (Trockenheit, Nässe/Verschlämmung), Sätechnik (Rückverfestigung) und Herbizidmanagement stärker variieren und unterhalb der angegebenen Keimfähigkeit liegen. Hierfür besteht kein Haftungsanspruch. Dies gilt auch für Sä-Abweichungen, die durch Zusatzstoffe in der Sämaschine wie Dünger, Schneckenkorn oder andere Saatgutherkünfte verursacht werden können.

Bei der Saat
Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abdriftmindernden Sägeräte des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist ( www.jki.bund.de ). Beim Säen ist die empfohlene Saatdichte einzuhalten. Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s . Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen. Die Hinweise der Sämaschinenhersteller sind zu beachten, z.B. das Abschalten der Rührwelle.

Nach der Saat
Leere Säcke oder übrig gebliebenes behandeltes Saatgut darf nicht in der Umwelt verbleiben sondern ist entsprechend lokaler Vorgaben zu entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass übrig gebliebenes Saatgut in die Originalsäcke zurückgegeben wird und leere Säcke nicht für andere Zwecke benutzt werden.

Weitere Informationen zur Handhabung, Lagerung und Transport finden Sie im BDP-Leitfaden Umgang mit gebeiztem Saatgut unter www.bdp-online.de oder unter
www.euroseeds.org/codes/esta-european-seed-treatment-assurance .

Weitere Informationen zum angebeizten Produkt finden Sie auf der Homepage des Herstellers.
Im Falle von Vergiftungserscheinungen rufen Sie unmittelbar die Giftnotrufzentrale an. Die regionalen Giftnotrufzentralen sind für akute Vergiftungsfälle 24 Stunden erreichbar.

Der Herstellernotruf Bayer Crop Science +49(0) 2133 514233 Syngenta +49 (0) 6131 19240 erteilt ebenfalls Auskunft. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Bitte halten Sie dabei stets das Sack-Etikett bereit.

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Siehe auch:  -->Umweltnachrichten